Bleiben Sie compliant: Trotz steigender regulatorischer Anforderungen
Im Fokus: EBA Guidelines on ICT and security risk management
Die zunehmende Digitalisierung des Finanzsektors – sowohl intern als auch nach außen im Kunden- und Mandantenkontakt – führt dazu, dass die Anforderungen, die europäische Finanzregulatoren an Finanz-, Fonds,- Banken- und Versicherungswirtschaft stellen, seit Jahren nur eine Richtung kennen. Operative IT-Sicherheit und das dazugehörige Risikomanagement werden regulatorisch immer stärker gewichtet.
Maßgeblich sind aktuell auf europäischer Ebene die „Guidelines on ICT and security risk management“ der EBA in der Version EBA/GL/2019/04 sowie verwandte Regularien wie die „Guidelines on outsourcing arrangements“ (EBA/GL/2019/02).
Regulatorische Entwicklung in Deutschland und Luxemburg
Sowohl die zuständige Behörde in Deutschland – die BaFin – als auch die luxemburgische CSSF haben auf die aktualisierten EBA Guidelines reagiert und die jeweils gültigen nationalen Richtlinien entsprechend angepasst.
Für die Betrachtung und Steuerung der Informationssicherheitsrisiken ist ein vollständiger Überblick nicht nur auf die IT-Ressourcen, sondern den gesamten Informationsverbund der Organisation erforderlich. Das Schaffen dieser Perspektive setzt die Zusammenführung von Informationen und Abhängigkeiten über Infrastruktur, Daten, Systeme und IT-Komponenten und deren Auswirkungen auf relevante Geschäftsprozessen voraus. Dieser Vorgang steht damit besonders im Fokus von Aufsicht und Prüfern.

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Im Fokus: Notfallmanagement
Diverse, immer dramatischere Sicherheitsvorfälle sowie zuletzt die COVID-19 Pandemie haben die Bedeutung des Business Continuity Managements (BCM) und insbesondere des IT-Notfallmanagement verdeutlicht. Schon 2019 hat die EBA auf europäischer Ebene daher die Anforderungen an das Notfallmanagement deutlich verschärft.

In Deutschland wurden zuvor entsprechende Anforderungen eher wenig konkret durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) beschrieben. Die BAIT in der Novelle 2021 hat die erweiterten europäischen Richtlinien umgesetzt und die in Deutschland geltenden Anforderungen so deutlich konkretisiert.
Auch in Luxemburg enthält das aktualisierte CSSF Circular 20/750 die erweiterten Anforderungen an das Notfallmanagement.
Relevante Standards
Der am 1. IT-Grundschutz Tag 2021 des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgestellte Community Draft des neuen BSI-Standards 200-4 sowie die ISO 22301 sind gängige und geeignete nationale und internationale Standards für BCM und Notfallmanagement.
Unter anderem diese Standards sind daher mit der Athereon GRC Business Continuity Management (BCM) Lösung abbildbar, um den aktuellen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Mit Athereon BCM kann Ihre Organisation notfallrelevante Prozesse und Ressourcen identifizieren, Vorkehrungen zur Sicherstellung des Geschäftsbetriebes beim Eintritt eines Notfalls treffen sowie Verfahren zur regelmäßigen Übung der definierten Vorkehrungen festlegen.
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Unsere spezialisierten Werkzeuge dienen nicht lediglich zur Dokumentation Ihres Managementsystems, sondern bilden einen integralen Bestandteil Ihres ISMS und BCM:
Die institutsweite Einführung der Plattform für die abteilungsübergreifende Kollaboration, die einfache und regularienkonforme Verteilung von Informationen, das automatisierte MaRisk-konforme Berichtwesen und viele weitere Funktionalitäten ermöglichen Ihnen, durch eine signifikante Komplexitätsreduktion den Beratungsaufwand signifikant zu senken und so die regulatorischen Anforderungen effizient und ressourcenschonend zu erfüllen.