Kritische Infrastruktur stellt besonders hohe Anforderungen an die IT-Sicherheit
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert Kritische Infrastrukturen (KRITIS) als „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“.
Organisationen, die einem der aktuell 7 Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Transport und Verkehr, IT und Telekommunikation oder Finanzen und Versicherungen angehören und – je nach Sektor individuell definierte – Schwellenwerte überschreiben, sind daher durch das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, ein Informationssicherheitmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 einzuführen und aufrechtzuerhalten.
Mit der Novelle des IT-Sicherheitsgesetzes vom 28.05.2021 ist mit „Entsorgung“ ein weiterer Sektor hinzugekommen.

Fordern Sie unsere Whitepaper an
In unseren Whitepapern rund um die Themen KRITIS, IT-Sicherheitsgesetz und alle hier relevanten Neuerungen erhalten Sie nicht nur einen Überblick über die Thematik und die Anforderungen an Ihre Organisation, sondern bleiben auch auf dem neusten Stand bezüglich aller Änderungen und Entwicklungen.